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Europäisches Arbeitsrecht [6. Sem. Dipl. WF SP 2 u. 6. Sem. LL.B., PB 2]

nur 2. Semesterhälfte
10.622

Dozenten

Beschreibung

Die Veranstaltung richtet sich primär an Studierende des Schwerpunktbereichs 2 (ab dem 6. Semester) sowie des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht im Profilbereich Arbeit und Personal. Der vorherige Besuch der Vorlesungen Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht sowie vertiefte europarechtliche Kenntnisse sind wünschenswert.

Zum Inhalt: Die "Vorgaben aus Brüssel" stellen bereits seit Jahren einen der wichtigsten Motoren für die Entwicklung des nationalen Arbeitsrechts dar. Zur Verdeutlichung dieser Einflüsse wird die Veranstaltung einen Überblick über die Wirkungsweise der Rechtsquellen des Europäischen Arbeitsrechts, also die Vorgaben des EUV, AEUV und der EGRC, die arbeitsrechtlichen Verordnungen und Richtlinien sowie der Grundfreiheiten geben. Daran anschließen wird sich eine Vorstellung der zentralen arbeitsrechtlichen Richtlinien einschließlich der zu ihrer Umsetzung in das nationale Recht ergangenen Rechtsakte, etwa zum Diskriminierungsschutz, zum Nachweis von Arbeitsbedingungen, zum Arbeitszeitschutz, dem Teilzeit- und Befristungsrecht sowie dem Betriebsübergang. Ein kollektivrechtlicher Teil, der sich mit der Reichweite der Koalitionfreiheit und Tarifautonomie auf europäischer Ebene sowien den ersten Ansätzen eines europäischen Betriebsverfassungsrechts, z. B. der Errichtung europäischer Betriebsräte und der Mitbestimmung in der SE befasst, wird die Veranstaltung beschließen.

Literaturempfehlungen: Thüsing, Europäisches Arbeitsrecht; EU-Arbeitsrecht, Beck-Texte im dtv.

Weitere Angaben

Ort: 44/E04
Zeiten: Mi. 10:00 - 12:00 (wöchentlich)
Erster Termin: Mittwoch, 08.05.2024 10:00 - 12:00, Ort: 44/E04
Veranstaltungsart: Vorlesung (Offizielle Lehrveranstaltungen)

Studienbereiche

  • Rechtswissenschaft > Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Wirtschaftsrecht - Bachelor of Laws > Profilbereich Arbeit und Personal